Re: Brille kaufen, aber nicht draufsetzen - EU-Ausschuss segnet Kompromiss zur TK-Vo…
> > Das Produkt, das Du gemietet hast, wandelt sich durch die
> > Gesetzesänderung wesentlich. Über das Produkt “überwachter
> > Internetzugang” hast Du keinen Vertrag abgeschlossen, und
> > das Produkt “unüberwachter Internetzugang”, das Du bislang
> > hattest, kann Dein Provider nicht mehr liefern.
>
> Ich weiss ja das deine Leseschwäche es dir schwer macht,
> Kleingedrucktes zu lesen, aber dehalb solltest du nicht in Prosa
> machen.
Deine Hybris macht es Dir anscheinend nicht möglich, Probleme
klar zu erfassen.
> Es wird nicht nur die Überwachungsfreiheit nicht zugesagt,
Die Überwachungsfreiheit ergab sich implizit aus den zu
diesem Zeitpunkt gültigen Rechtsnormen. Sie mußte nicht
zugesagt werden. Jetzt greift aber der Gesetzgeber eventuell
sehr tief in die ursprünglichen Vertragsgrundlagen ein.
> sondern
> explizit darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen geltendes Recht
> den Vertrag fristlos beendet.
Das hat mit dem Thema überhaupt nichts zu tun. Hier sichert
sich der Provider ein Kündigungsrecht gegenüber der rechts-
widrigen Nutzung des Zugangs durch den Kunden.
> > [Wenn Du einen Liefervertrag über
> > abschließt, und der Gesetzgeber erklärt X plötzlich für
> > nicht verkehrsfähig, was geschieht dann mit dem Vertrag?]
>
> Das kann dir sogar jeder Amateurjurist erklären (Wegfall der
> Vertragsgrundlage), aber zeige DU mir erst einmal deinen Vertrag, in
> dem Überwachungsfreiheit zugesagt sein soll.
Die Vertragsgrundlage war “Speicherung von Verbindungsdaten nur
soweit und solange dies zu Abrechnungszwecken erforderlich ist”.
Sie ändert sich nun in “Pauschale Speicherung von Verbindungs-
daten (und mehr) für einen gesetzlich vorgegebenen Zeitraum”.
Einen Internetzugang letzterer Art ist für viele, völlig legale
Zwecke völlig unbrauchbar, da bei normaler Nutzung ein Bild
der politischen Gesinnung entwerfbar ist, das Deine Beschäftigungs-
chancen drastisch verschlechtern kann.
MfG